Anpassung der Ausfuhrgenehmigungsregeln für persönliche Schutzausrüstung

Die Europäische Union hat die Ausfuhrgenehmigungsregelung für persönliche Schutzausrüstung an die aktuelle Situation angepasst. Nach dem aktuellen Stand wurde die Liste der Produkte, welche eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, auf Masken, Brillen und Schutzkleidung reduziert. Die geografische Ausnahme wurde ebenfalls ausgeweitet – einschließlich der Westbalkanländer – und die Mitgliedsstaaten wurden angehalten, Ausfuhrgenehmigungen für humanitäre Zwecke schnell zu erteilen.

Die neuen Anpassungen resultieren aus einer sorgfältigen Beurteilung des Bedarfs der EU-Mitgliedsstaaten. Die Maßnahmen sind derzeit nur vorläufig und können durch eine erneute Beurteilung erneut geändert werden.

Weitere Informationen über die Anpassungen der Europäischen Union finden Sie hier.

Eine Liste häufig gestellter Fragen finden Sie hier.