Ausfuhren medizinischer Güter aus China benötigen Zollpapiere

Mit Wirkung zum 01.04.2020 werden durch das chinesische Ministerium für Handel, Zoll und nationale Medienproduktverwaltung für die Ausfuhrzollabfertigung von allen Versendern, die medizinische Güter, darunter Coronavirus-Testkits, medizinische Masken, medizinische Schutzkleidung, Ventilatoren und Infrarot-Thermometer, exportieren, die Bereitstellung einer Ausfuhrerklärung für medizinische Güter und eine von der Behörde ausgestellte Produktregistrierungsbescheinigung für Medizinprodukte, verlangt.

Versender müssen gewährleisten, dass das entsprechende, zu exportierende medizinische Gut unter der Registrierung für medizinische Schutzkleidung aufgeführt ist.