Bereit für den Brexit (Teil 2)

Dem britischen Parlament wurde eine weitere Verschiebung beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gewährt.

 

Das Vereinigte Königreich sollte die EU am 12. April 2019 um 23 Uhr verlassen. Allerdings wurde nun eine weitere Verlängerung von Artikel 50 vereinbart, um mehr Zeit für den Abschluss eines Brexit-Abkommens mit der EU zu haben. Diese Verlängerung dauert bis zum 31. Oktober 2019, es sei denn, es wird ein früherer Abschluss erzielt.

Für die Dauer der Verlängerung bleibt das Vereinigte Königreich im EU-Binnenmarkt, und die Ein- und Ausfuhren unterliegen weiterhin den EU-Vorschriften.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren.