Bereit für den Brexit (Teil 1)

Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben sich auf eine Fristverlängerung gemäß Artikel 50 geeinigt: Der Brexit wird weiter aufgeschoben.

Was bedeutet das?

Ursprünglich war der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs für den 29. März 2019, 23:00 Uhr geplant.
Die EU hat jedoch einer kurzen Fristverlängerung gemäß Artikel 50 zugestimmt, um mehr Zeit für die Aushandlung eines Brexit-Deals zu gewinnen.

Während der Fristverlängerung verbleibt das Vereinigte Königreich im EU-Binnenmarkt. Importe und Exporte unterliegen weiterhin den EU-Auflagen

Was müssen Sie tun?

Bis das britische Parlament dem Austrittsabkommen zustimmt, besteht weiterhin die Möglichkeit eines ungeregelten Austritts aus der EU. Unternehmen müssen sich daher unbedingt auf alle möglichen Ergebnisse einstellen, auch auf einen No-Deal-Brexit. In diesem Fall könnte sich die Zustellung Ihrer Sendungen verzögern, wenn nicht die richtigen Vorbereitungen getroffen wurden.

Wir beraten Sie gerne, wenn es um die richtigen Vorbereitungen für Ihr Unternehmen geht und bieten Ihnen Hilfestellungen zum Ausfüllen von Handelsrechnungen.

Unternehmen sollten sich ebenfalls mit den Empfehlungen der britischen Regierung und einzelner Länder hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Änderungen vertraut machen und sich beispielsweise über Zollsätze informieren.

Egal wie die Verhandlungen ausgehen, wir beraten Sie gerne, damit Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist. Finden Sie anhand gezielter Fragen heraus, welche die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen sind.

Beispiele:

  • Haben Sie in Ihrem Land bereits eine EORI-Nummer beantragt?
  • Haben Sie mit Ihrem Kunden Incoterms vereinbart?
  • Kennen Sie die Anforderungen für die Beschreibung und Klassifizierung Ihrer Waren?
  • Kennen Sie die potentielle Bedeutung von Handelsrechnungen?

Wir werden die Entwicklungen des Brexits weiterhin aufmerksam verfolgen. Unsere funktionsübergreifende Brexit-Arbeitsgruppe wird die Auswirkungen bewerten und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Sie bei der Umsetzung neuer Prozesse und Vorschriften zu unterstützen.

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an uns wenden.