Einfuhrbeschränkungen für Arzneimittel in Norwegen

Die norwegischen Zollbehörden haben in Zusammenarbeit mit der norwegischen Arzneimittelbehörde neue Anforderungen formuliert und veröffentlicht, die den Import von medizinischen Produkten (Arzneimitteln) für den Eigengebrauch neu regeln bzw. einschränken.

Ab dem 1. Oktober 2015 kann es vorkommen, dass nicht den Vorschriften entsprechende Sendungen beschlagnahmt und zerstört werden. Um diesen Maßnahmen entgegen zu wirken, haben wir Ihnen einen Katalog zusammengestellt, der zukünftig im Versandprozess Berücksichtigung finden sollte:

Die folgenden Anforderungen gelten ab 01.10.2015:

– Für den Versand von Arzneimitteln nach Norwegen muss eine norwegische Vertriebsgenehmigung vorliegen. Zudem muss die Beschriftung der Verpackung in norwegischer Sprache verfasst sein.

– Ausschließlich Produkte, die nicht verschreibungspflichtig sind, können nach Norwegen eingeführt werden. Die Definition in Bezug auf verschreibungspflichtige Produkte legt die norwegische Arzneimittelbehörde fest.

– Arzneimittel dürfen ausschließlich aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) importiert werden.

– Das Arzneimittel ist für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt

– Die Menge des eingeführten Arzneimittels überschreitet die reguläre Dosis für einen Zeitraum von drei Monaten nicht.

– Die Arzneimittel werden nicht von Personen nach Norwegen eingeführt, die unter 18 Jahren alt sind.

– Die Arzneimittel sind in den Abgangsländern legal beschafft worden.

– Die Arzneimittel stammen nicht aus der Veterinärmedizin oder sind für die Behandlung von Tieren bestimmt.

Diese Informationen stellen lediglich einen Hinweis auf den Transport von Arzneimitteln nach Norwegen dar. Sie haben nicht den Anspruch einer rechtsverbindlichen Auskunft.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Zollexperten bei SAMTEK oder für rechtsverbindliche Auskünfte die norwegische Arzneimittelbehörde zur Verfügung.