Hard Brexit – Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,

die politischen Entwicklungen der letzten Wochen schließen die Möglichkeit eines ungeordneten Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 30. März 2019 nicht aus.

Auch wir haben uns in den letzten Monaten unter anderem auf das Szenario eines ungeordneten Austritts vorbereitet. Im Folgenden möchten wir Sie über die Änderungen informieren, die im Falle des Hard Brexits zum 30. März 2019 oder einem späteren Datum eintreten.

Als „Hard Brexit“ wird der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Bei diesem erhält das Vereinigte Königreich den Status eines Drittlandes, so dass Zölle, Gebühren und Einfuhrumsatzsteuer für exportierte und importierte Waren aus dem oder in das Vereinigte Königreich sowie von oder auf die Isle of Man und die Kanalinseln erhoben werden.

Erforderliche Zolldokumente und systemseitige Abwicklung für den Fall des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Unter Berücksichtigung üblicher Bearbeitungs- und Laufzeiten müssen bereits vor einem Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union Maßnahmen ergriffen werden.

So sind für jede Sendung Zolldokumente in englischer Sprache sowie die elektronische Übermittlung von sendungsbegleitenden Daten zur Verzollung beim Versand ins Vereinigte Königreich sowie auf die Isle of Man und die Kanalinseln Pflicht:

  • Expressversand: die Handelsrechnung in vierfacher Ausfertigung
  • Standardversand: die Handelsrechnung in vierfacher Ausfertigung

Für den Fall des Hard Brexits zum 30. März 2019 sind diese Dokumente daher bereits ab dem 26. März 2019 beizufügen sowie die sendungsbegleitenden Daten zu übergeben.

Wir tun unser Möglichstes, damit die Qualität und die Laufzeiten für den Versand in das Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln wie gewohnt hoch bleibt, bitten aber um Ihr Verständnis, dass einige Effekte nicht durch uns beeinflusst werden können. So kann es aufgrund der massiven Änderungen für den Export ins Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln ggf. zu Rückstau bei der Bearbeitung vor Ort und zu Laufzeitverzögerungen kommen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass allen Sendungen in das Vereinigte Königreich sowie auf die Isle of Man und die Kanalinseln fünf Werktage vor einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entsprechende Zollpapiere beigefügt werden. Dies gilt auch für bereits vorbereitete Sendungen mit geplanter Übergabe an SAMTEK fünf Tage vor dem Austrittsdatum.

Einführung des Zuschlags „Brexit-Handling“

Im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union werden die Folgen im Straßengüterverkehr für Transporte ins Vereinigte Königreich besonders spürbar sein. Viele europäische Bestimmungen bezüglich der Verkehrsorganisation aus dem und in das Vereinigte Königreich sowie von und auf die Isle of Man und die Kanalinseln werden voraussichtlich ihre Gültigkeit verlieren und zu deutlich höheren Kosten führen, unter anderem bei der Transportabwicklung sowie der Zollgestellung.

Für diesen Fall sehen wir uns daher gezwungen, ab dem 1. April 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt einen „Brexit-Handling“-Zuschlag für Sendungen in das Vereinigte Königreich, die Isle of Man und die Kanalinseln sowie für Retouren aus dem Vereinigten Königreich zu erheben, es sei denn, die Beförderung von Paketen bliebe in der derzeitigen Art und Weise davon unberührt.

Sollte eine „Brexit-Handling“ Gebühr anfallen, werden Sie selbstverständlich zeitnah über deren in Kraft treten informiert.

Hinweis: Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, mit welchem Prozess unser Zustellpartner die Importverzollung durchführen wird. Dieser Prozess wird nach finaler Abstimmung für alle SAMTEK Sendungen angewandt und kann nicht durch den Versender ausgewählt werden. Informationen hierzu erhalten Sie spätestens Ende März oder im Falle eines späteren Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu einem entsprechenden späteren Zeitpunkt, über Ihren Ansprechpartner von SAMTEK oder mit Ihrer Rechnung.

Sollten Sie Rückfragen haben, steht Ihnen Ihr Vertriebsansprechpartner gerne zur Verfügung.