Manifestzusammenfassungen für die Türkei

Nach Angaben der Zollregelung Zusatz – 10, herausgegeben vom Ministerium für Zoll und Handel und im Amtsblatt veröffentlicht (Nr. 27369 und vom 7. Oktober 2009), ist es ab dem 01. Juni 2016 zwingend notwendig, die unten angegebenen Informationen auf Manifestzusammenfassungen anzugeben, die voraussichtlich in das Zollgebiet der Türkei eintreten werden und einen Wert von mehr als 75 EUR haben und/oder zollpflichting sind:

4-stelliger HS-Code (Harmonisierter Systemcode)
Ist der Empfänger ein Unternehmen, muss die Steuernummer ausgezeichnet werden
Ist der Empfänger eine Privatperson, muss die Identifikationsnummer ausgezeichnet werden

Die obenstehenden Informationen sollten vom Versender in die jeweiligen Abschnitte des Frachtbriefes eingegeben werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Empfänger ihre Steuernummer dem Versender zur Verfügung stellen und ihn informieren, dass sie die Steuernummer und den vierstelligen HS Code in den Frachtbrief eintragen müssen.

Bei manuellen Frachtbriefen und mit Online-Tools erzeugten Frachtbriefen, kann die Steuernummer in das Feld \\\“Umsatzsteueridentnummer des Empfängers/Kenn-Nummer für Zollzwecke) eingetragen werden und der HS Code kann in das Feld \\\“Beschreibung der Ware\\\“ auf dem Frachtbrief oder im Abschnitt \\\“Tarif-Code\\\“ auf der Rechnung eingetragen werden.