Mitteilung zur Änderung im Zollverfahren für Sendungen an private Empfänger in Russland

Ab sofort werden im Auftrag der russischen Zollbehörden für alle non-doc Sendungen, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind und deren Wert unter 1.000 Euro liegt, die folgenden Informationen beim Empfänger angefordert:

– Den vollständigen Namen des Empfängers, so wie er auf dem Personalausweis steht
– Die Nummer des Personalausweises des Empfängers
– Einen Brokerage-Vertrag, der bestätigt, dass für diesen Empfänger die Zollabwicklung übernommen werden darf
– Eine Original-Handelsrechnung plus zwei Kopien dieser Rechnung

Bitte beachten Sie, dass nach der Inspektion der Sendung von Seiten der russischen Behörden noch weitere zusätzliche Dokumente erforderlich sein könnten.

Wir bitten Sie und Ihre Kunden deshalb, die Nummer des Personalausweises immer zur Hand zu haben und auf Fragen bzw. Anforderungen bezüglich der zusätzlich notwendigen Dokumente zu antworten, damit Ihre Sendungen schneller durch den Zoll in Russland abgewickelt werden können.

Trotz dieser Vorkehrungen ist es dennoch möglich, dass aufgrund der neuen Standards und Prozesse Verzögerungen bei der Zustellung von non-doc Sendungen für den privaten Gebrauch auftreten.

Trotz allem werden weiterhin alle Dokumentensendungen für den privaten Gebrauch in Russland und alle geschäftlichen Sendungen für den geschäftlichen Gebrauch befördert. Diese werden ohne Verzögerungen normal prozessiert.