Neue Vorschriften für den Versand von Lithiumbatterien ab dem 1. April 2016

Die geltenden Vorschriften für internationalen Lufttransport von Lithium-Metall-Batterien haben sich geändert. Das International Civil Aviation Organization (ICAO) Council hat die Vorschriften für Lithiumbatterien in den technischen ICAO Anweisungen korrigiert. Die neuen Vorschriften sind ab dem 1. April 2016 verpflichtend und sie beinhalten:

Beschränkung des Ladezustandes: Die Ladekapazität (state of charge – SOC) von Lithium-Ionen Zellen und Batterien (gilt ebenso für Zellen und Batterien der Section II), darf nicht mehr als 30 Prozent betragen. Diese Vorschrift gilt nicht für Batterien, die Zubehör beiliegen oder in jenem verbaut sind.

Beschränkung der Paketmenge: Der Versender darf nicht mehr als ein Section II Paket (nur Batterien) pro Sendung verschicken.

Beschränkung bezüglich Umverpackungen: Umverpackungen dürfen nicht mehr als ein Section II Paket – 8 Zellen oder 2 Batterien (nur Batterien) beinhalten.

Getrennter Versand der Batterien:Der Versender muss Sendungen, die Lithiumbatterien (nur Batterien) enthalten, getrennt von anderen Versandgütern versenden.

Ein aktualisiertes Dokument zu den neuen Vorschriften für den Lufttransport von Lithiumbatterien finden Sie auf der Webseite der International Air Transport Association (IATA):

http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/lithium-battery-update.pdf.