EU-Genehmigungsvorschrift für den Export von persönlicher Schutzausrüstung
Mit Wirkung zum 15.03.2020 darf persönliche Schutzausrüstung (PSA), insbesondere Masken, Gesichtsschutz, Schutzbrillen und Visiere, sowie Mund und Nasenschutz ohne Exportgenehmigung eines EU-Mitgliedstaates nicht mehr außerhalb der EU exportiert werden. Diese befristete Maßnahme dient zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung in der EU infolge der Corona-Pandemie. Ausnahmen gelten für die Exporte nach Norwegen, Island Lichtenstein […]
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