Zollnummer für deutsche Wirtschaftsbeteiligte

Die Zollnummer ist für deutsche Wirtschaftsbeteiligte, für die im Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft geforderten Förmlichkeiten im Rahmen einer Zollanmeldung verpflichtend und dient der Zollverwaltung als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen für die Ein- und Ausfuhr von Waren.

Ohne eine solche Zollnummer ist eine Zollabwicklung aller Sendungen für gewerbliche Einführer und gewerbliche Warenempfänger nicht mehr möglich.

Diese Sendungen werden dann bis zur endgültigen Vorlage einer Zollnummer über zollamtlicher Überwachung verwahrt, sofern die Zollnummer binnen 20 Tagen vorgelegt wird. Ist dies nicht der Fall muss die Lieferung im Zweifelsfall wieder an den Absender zurückgesendet werden.

Eine Zollnummer können Sie direkt beim Informations- und Wissensmanagement des Zolls beantragen. Der Vordruck hierfür lautet 0870 der Bundesfinanzverwaltung.

Sollten Sie Ihre Zollnummer noch nicht erhalten haben, diese aber schon beantragt, reicht vorerst der Nachweis über die Beantragung. Hierfür senden Sie bitte eine Kopie des Antrages per Email an kundendienst@sam-tek.de oder per Fax an 089-159 236 644.

Von dieser Regelung befreit sind private Einführer. Sie müssen keine Zollnummer in der Zollanmeldung angeben.
Weitere Informationen zur Nutzung der Zollnummer erhalten Sie direkt auf der Webseite der Bundeszollverwaltung unter folgendem Link.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/index.html