Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SAMTEK Express GmbH (nachfolgend: SAMTEK) finden für alle Leistungen Anwendung, die von SAMTEK übernommen werden, gleichgültig ob es sich um Speditions-, Fracht- oder Lagergeschäfte bzw. sonstige logistische Tätigkeiten handelt.

Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Vereinbarungen und ergänzend auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) erbracht. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht nochmals auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAMTEK hingewiesen wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SAMTEK. Zum Transport eingesetzte Unternehmen und deren Fahrer sind zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen für SAMTEK nicht berechtigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, auf die sich SAMTEK und die von SAMTEK beauftragten Unternehmen berufen können. In Ziffer 23 ADSp 2017 weichen diese hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekannten Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Auf Transporte, die dem Anwendungsbereich des Montrealer Übereinkommens unterliegen, findet Ziff. 27 ADSp 2017 keine Anwendung.

Daher empfiehlt SAMTEK ausdrücklich den separaten Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung. Wir beraten Sie gerne und decken auf schriftlichen Wunsch zu günstigen Konditionen eine entsprechende Gütertransportversicherung ein.

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in unseren Geschäftsräumen ausliegenden produktbegleitenden Informationsbroschüren sowie der Haustarif zur Transportversicherung in der am Versandtag gültigen Fassung. Die ADSp 2017 finden Sie zusammen mit diesen Vertragsgrundlagen auf unserer Website (Download). Diese Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch gerne durch Ihre SAMTEK Niederlassung zugesandt.

1. Allgemeines  

1.1  SAMTEK übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die ergänzt werden durch die Regelungen der jeweils gültigen SAMTEK Tarife und Serviceleistungen, die jeweils aktualisiert unserer Website zu entnehmen sind und auf Anforderung gerne gesondert überlassen werden.

 

Die Kalkulation von SAMTEK basiert auf zur Zeit gültigen Tarifen, Treibstoffpreisen und Währungsverhältnissen und bezieht sich nur auf aufgeführte Leistungen (Abweichung von Ziffer 16 Satz 1 ADSp 2017), Gut, normale Beschaffenheit und unveränderte Güter-/ und Auftragsaufkommen, Mengengerüst und Warenwerte.

 

Vorausgesetzt sind normale unveränderte Beförderungsverhältnisse, freie und ungehinderte An-/ und Abfahrts-/ und Verbindungswege auf der kalkulierten Strecke, die Möglichkeit unmittelbarer sofortiger Weiterversendung, Weitergeltung der bisherigen der Kalkulation zugrundeliegender Frachten und kalkulierter Frachtraumkapazität, Valutaverhältnisse und Tarife, unveränderte Verfahrensanweisungen sowie ggfs. entsprechende behördliche Genehmigung(en) und unveränderte öffentliche Abgaben und Genehmigungskosten.

 

Hinweis: Ergeben sich z.B. durch die Folgen aus der Covid-19 Pandemie respektive nachfolgend ähnliche, zum Zeitpunkt der Auftragsannahme nicht ersichtliche, Umstände auch im Zusammenhang mit dem Brexit oder unvorhersehbarer Sperrung von Schiffpassagen (z.B. Suez-Kanal) oder Ähnlichem auch bei Landtransporten (Sperrung z.B. bei Vulkanausbrüchen, Infrastrukturschäden, Flutschäden, etc.), die entsprechend zu Mehraufwand und/oder Undurchführbarkeit der beauftragten Leistungen führen, liegt dies im ausschließlichen Risikobereich des Auftraggebers und berechtigt SAMTEK zur Anpassung bzw. selbst bei dadurch entstehenden erheblichen Unklarheiten auch zur Kündigung des Speditionsvertrages. Mehrkosten die SAMTEK hierdurch entstehen, sei es direkt oder indirekt, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

Umstände und Mehrkosten, die durch SAMTEK nicht zu beeinflussen sind, wie u.a. behördliche Anweisungen, Grenzschließungen oder Grenzänderungen, verlängerte Warte-/Transportzeiten, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Streiks oder Aussperrungen, Blockaden, Änderungen der Verkehrsrouten am Abgangs- und Empfangsort/Land, sowie auf Transitstrecken und/oder von Transitstrecken abhängigen Umgebungen (z.B.GB), gehen zu Lasten des Auftraggebers/ Wareninteressenten der zu transportierenden Ware.

 

SAMTEK haftet nicht für Währungs- und/oder eventuelle Zoll-/Transitvorschriften, welche sich im Laufe der Transportabwicklung ab Übernahme zum Transport verändern. Eventuell daraus resultierender Mehraufwand geht zu Lasten des Auftraggebers/Wareninteressenten der zu transportierenden Ware. Eingriffe in die Transportplanung/Transportablauf von hoher Hand haben Weisungsvorrang. Insofern diese Eingriffe Einfluss auf Beförderungswege nehmen, sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse vorliegen, unterliegen diese nicht der Sphäre von SAMTEK. Ergänzend dazu gilt die ICC_FORCE MAJEURE UND HÄRTEFALL-KLAUSEL der Internationalen Industrie- und Handelskammer in der Fassung März 2020, die auf der Website der Internationalen Handelskammer (ICC) heruntergeladen werden kann.

 

1.2 Vertragspartner des Auftraggebers /Kunden ist die SAMTEK Express GmbH, Sonnenstr. 7a, 85764 Oberschleißheim

 

1.3 SAMTEK und die eingesetzten Frachtführer sind berechtigt, Sendungen über jegliche Zwischenstops transportieren zu lassen. Direkttransporte sind nicht vereinbart. Der Auftraggeber hat entsprechend transportgerechte Verpackung und Kennzeichnung sowie erforderlichenfalls die Anbringung entsprechend deutlicher Handlingssymbole gem. Ziffer 6 ADSp 2017 sicherzustellen.

 

1.4 In diesen Bedingungen bedeutet „Versandticket” ein einzelner SAMTEK Frachtbrief/Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Transportgut. Alle Pakete unter einem Versandticket werden als eine einzige Sendung angesehen.

 

1.5 Geltungsbereich für unsere Tarife und Konditionen ist die Bundesrepublik Deutschland bis Festlandende. Für die Zustellung von Sendungen auf die Nord- und Ost- seeinseln berechnen wir einen Aufschlag von netto EUR 50,00 pro Sendung. In unserem Haustarif nicht vorgesehene speditionelle Abwicklungen /Transportleistungen werden grundsätzlich auf Basis von zu treffenden Sonderabsprachen vergütet. Fehlt es an entsprechenden Vereinbarungen gelten die für solche Leistungen üblichen Preise. Laufzeitangaben, Lade-/ und Entladetermine sind grundsätzlich unverbindlich. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Lieferfristen ist damit nicht verbunden. Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich, einzelvertraglich und schriftlich vereinbart wurde. Die Einhaltung von Laufzeiten etc. setzt freie und geeignete An-/ und Abfahrtswege voraus.

 

SAMTEK ist vor Annahme der Sendungen nicht verpflichtet, deren Inhalt zu überprüfen. Die Sendungsannahme stellt keinen Verzicht auf die Rechte aus § 410 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. Übergibt der Absender SAMTEK bzw. dem Frachtführer Waren, die unter den ausgeschlossenen Gütern geführt werden, ohne eine entsprechend ausgestellte Genehmigung durch SAMTEK, übernimmt dieser die Verantwortung und Haftung nach § 414 Handelsgesetzbuch (HGB) auch darüber hinaus für alle dadurch entstehenden Schäden. Dies gilt auch für nach diesen Bedingungen ausgeschlossene Guter. Wird eine gefährliche oder ausgeschlossene Sendung zum Absender zurücktransportiert, hat der Auftraggeber auch die Kosten des Rücktransportes zu tragen. Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert wurde, oder die aus anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, werden in derselben Leistungsart, wie vom Auftraggeber für den Versand gewünscht wurde, an den Auftraggeber auf dessen Kosten gemäß der aktuellen Preisliste von SAMTEK zurückgesandt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

2. Serviceumfang  

Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart werden, beschränkt sich der von SAMTEK angebotene Service auf Abholung, Transport, Zollabfertigung (sofern zutreffend) und Zustellung der Sendung.

 

Die Beauftragung zur Beförderung durch den Auftraggeber kann mündlich, telefonisch oder schriftlich – egal auf welchem Wege – insbesondere über das SAMTEK Auftragsportal an SAMTEK erteilt werden. Sobald SAMTEK oder ein von ihm beauftragter Dritter und/oder Subunternehmer die Ware beim Absender abholt, transportiert und zustellt, hat der Auftraggeber mit Übergabe der Sendung an SAMTEK oder ein von ihm beauftragten Dritten und/oder Subunternehmer automatisch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAMTEK jeweils in der neusten Fassung zugestimmt. Somit verpflichtet der Auftraggeber sich zu Zahlung des angefallenen Speditonsentgeltes nach Maßgabe des Haustarifs bzw. den getroffenen Vereinbarungen. Wurde kein expliziter Transportpreis vor Übergabe der Sendung vereinbart, behält sich SAMTEK das Recht vor, die Speditionskosten nach eigenem Ermessen dem Auftraggeber und/oder Empfängern zu berechnen.

 

Kann eine Abholung nicht ausgeführt werden, weil der Auftraggeber/Versender beispielsweise in dem von ihm angegebenen Abholzeitfenster nicht anzutreffen war und liegt SAMTEK kein weiterer Auftrag zur erneuten Abholung vor, trägt SAMTEK allein die Entscheidung, ob eine weitere Abholung am selben Tag erfolgt. Eine Haftung bezüglich einer verspäteten Zustellung am nächsten Werktag oder des vom Kunden gewünschten Services ist dann ausgeschlossen, da die Sendung aufgrund einer durch SAMTEK selbst ausgelösten wiederholten Abholung möglicherweise den Anschluss verpasst und somit nicht planmäßig verladen werden könnte.

 

SAMTEK ist jederzeit und unmittelbar berechtigt, den Service teilweise oder komplett gegenüber seinem Auftraggeber einzustellen, wenn dieser sich mit der Zahlung offener Rechnungen in Verzug befindet. Die Geltendmachung der Entgeltansprüche durch Zahlungsaufforderung/Mahnung von SAMTEK hemmt die Verjährung des Zahlungsanspruchs gegen den Auftraggeber bis zu dem Zeitpunkt entsprechend § 439 III HGB, in dem der Auftraggeber die Zahlung zumindest in Textform ablehnt. Die Anwendung des § 439 III HGB, § 463 HGB wird entsprechend auch für Vergütungsansprüche von SAMTEK vereinbart.

 

Die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten verhandelten Sonderkonditionen wurden von SAMTEK aufgrund der vom Auftraggeber angegebenen Versandvolumen errechnet und kalkuliert. Verhandelte Sonderkonditionen erlangen erst Ihre Gültigkeit, wenn diese unterschrieben bei SAMTEK vorliegen und von einem SAMTEK Verkaufsrepräsentanten unterzeichnet wurden. Das Unterzeichungsdatum von SAMTEK ist für das Inkrafttreten der verhandelten Sonderkonditionen ausschlaggebend. SAMTEK behält sich das Recht vor, jederzeit die Sondertarife neu zu verhandeln oder mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der tatsächliche Versandumfang, wie von dem Auftraggeber beschrieben abweicht. Darüber hinaus ist SAMTEK berechtigt, dem Auftraggeber eine Nachforderung in Rechnung zu stellen, wenn das von ihm angegebene und kommunizierte voraussichtliche Versandvolumen nachhaltig und wesentlich vom tatsächlichen Versandvolumen abweicht. SAMTEK ist berechtigt, die Sendungen des Auftraggebers gemäß allgemeiner SAMTEK Tariftabelle, welche unter www.sam-tek.com frei zugänglich ist, oder von SAMTEK auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, abzurechnen, wenn keine unterzeichnete Vereinbarung über verhandelte Sonderkonditionen vorliegt.

 

Wegen der Einhaltung des Datenschutzes verweist SAMTEK auf die unter dem Punkt „Über uns“ auf der Website unter https://www.sam-tek.com/ueberuns/ abgedruckte aktuell gültige Datenschutzerklärung der SAMTEK Express GmbH, die der Auftraggeber zur Kenntnis genommen hat.

 

Um die vom Versender gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen bis auf Sondervereinbarungen als Sammelgut zusammen mit anderen Sendungen transportiert. Der Versender nimmt mit der Wahl dieser Beförderungsart in Kauf, dass aufgrund der Massenbeförderung (vergl. für innerdeutsche Transporte § 449 Abs.1 S.1 und Abs.2 S.1 HGB) nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung gewährleistet werden kann. Eine Kontrolle des Transportweges durch Ein- und Ausgangskontrollen an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des SAMTEK Systems bei der Transportabwicklung ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung und ausdrücklich nicht geschuldet.

 

Der Auftraggeber erkennt an, dass SAMTEK bzw. die mit der Transportdurchführung tätigen Unternehmen unter Berücksichtigung der Zwänge der Massenbeförderungen alle gebotenen Anstrengungen unternehmen, um Verluste und Beschädigungen zu vermeiden. Damit die Kundenerwartungen auch in die günstige Vergütung erfüllt werden, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Wahl der Beförderungsmittel und der gesamten Abläufe im Betrieb der ausführenden Frachtführer innere Angelegenheiten derselben sind und er hieraus keine Ansprüche und Rechte herleiten wird. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei derartigen Sammelguttransporten Ein-/ und Ausgangskontrollen nicht durchgehend durchgeführt werden und entsprechende Schnittstellen nicht dokumentiert und kontrolliert werden.

 

Der Versender sollte unter Berücksichtigung von Art und Wert des Gutes von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch korrekte Angabe des Warenwertes und Zahlung des in der Tariftabelle geregelten Zuschlags eine Beförderung seiner Sendung in der Leistungsart „Wareninhalt” zu wählen und von der Möglichkeit des Eindeckung des Transportversicherungsschutzes über SAMTEK Gebrauch zu machen. Hier können Wertpakete angegeben werden, welche unter zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen transportiert werden können.

 

Es kann vorkommen dass zeitgenaue Serviceleistungen nicht an allen Orten verfügbar sind. Angezeigte und geplante Werktage sowie planmäßige Zustellungen können aufgrund einer Umverteilung des Liefervolumens geändert und überarbeitet werden, sodass es zu Lieferverzögerungen kommen kann.

 

Der Versand in einige Außengebiete kann zusätzliche Zustelltage beanspruchen. Auch der Versand von bestimmten Gütern und Sendungen mit hohem Warenwert können längere Laufzeiten aufgrund von Zollabfertigungen erfordern. Es wird darauf hingewiesen, dass bei erforderlichen Verzollungen generell aufgrund von Stichproben der Zollbehörden und Zollbehandlungen zusätzliche Kosten für den Auftraggeber und Verzögerungen entstehen können.

 

Bitte beachten Sie: Bei den angezeigten Zustellterminen des Laufzeitenberechnungstools handelt es sich lediglich um Schätzungen auf Basis der vom Kunden angegebenen Informationen.

3. Beförderungsbeschränkungen  

3.1 SAMTEK befördert keine Waren, die nach Maßgabe der folgenden Absätze 3.1.1 bis 3.1.4 vom Transport ausgeschlossen sind.

 

3.1.1 Pakete dürfen nicht über 70 kg wiegen oder eine Länge von über 270 cm oder eine Länge und Gurtumfang von zusammen mehr als 419 cm haben.

 

3.1.2 Der Wert eines Pakets darf den Gegenwert von 30.000,00 Euro in der jeweiligen Landeswährung nicht überschreiten. Versandaufträge mit darüberhinausgehenden Warenwerten werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Ihre SAMTEK Niederlassung wirksam. Zusätzlich zu den Vorgaben in Ziffer 3.3 ADSp 2017 wegen wertvollem oder diebstahlgefährdetem Gut verweisen wir darauf, dass in solchen Fällen vom Auftraggeber grundsätzlich eine Transportversicherung abzuschließen ist. Der Auftraggeber ist in Abweichung von Ziffer 3.3 letzter Satz ADSp 2017 damit einverstanden, dass wegen des Transportversicherungsschutzes und der Dispositionen der hierauf nicht eingestellten Transportunternehmen im Falle des Sammelguttransports auch für solche Transporte keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

3.1.3 Pakete dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung seitens SAMTEK die unter Ziffer 4. aufgeführten von der Beförderung ausgeschlossenen Artikel enthalten, insbesondere Güter von außergewöhnlich hohem Wert, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate, Gold oder Silber, Geld, Prepaid Karten oder begebbare Wertpapiere (insbesondere Schecks, Wechsel, Wertpapiere, Sparbücher, Aktienzertifikate oder sonstige Sicherheiten) sowie gefährliche Güter.

 

3.1.4 Pakete dürfen keine Waren enthalten, die Menschen oder Tiere oder ein Beförderungsmittel gefährden könnten, oder die auf sonstige Weise andere von SAMTEK beförderte Waren verschmutzen oder beschädigen könnten, oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist. Der Versender ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Frachtbrief/Versandticket gemachten Angaben verantwortlich und sorgt dafür, dass auf allen Paketen ausreichende Kontaktangaben über den Versender und Empfänger des Pakets verzeichnet sind und dass diese so verpackt, markiert und etikettiert sind, ihr Inhalt so beschrieben und klassifiziert ist und die jeweils erforderlichen Begleitunterlagen beigefügt sind, dass sie zur Beförderung geeignet sind und den Anforderungen der Tariftabelle und geltendem Recht entsprechen.

 

Der Versender erklärt, die zum Transport übergebenen Sendungen selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte verpackt, verschlossen und bis zur Übergabe an SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes vor dem Zugriff Unbefugter gesichert zu haben.

 

 

3.2 Verweigerung und Einstellung der Beförderung

 

3.2.1 Sofern ein Paket einer der obigen Beschränkungen oder Bedingungen nicht entspricht, oder ein auf einem Nachnahme-Frachtbrief/Versandticket genannter Nachnahmebetrag die in Absatz 14 genannte Beschränkung überschreitet, kann SAMTEK die Beförderung des betreffenden Pakets (oder einer Sendung, zu der es gehört) verweigern und, falls die Beförderung bereits im Gang ist, die Beförderung einstellen (siehe auch Ziffer 3.3 ADSp 2017).

 

3.2.2 SAMTEK kann die Beförderung auch einstellen, falls durch SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes die Zustellung auch beim dritten Versuch nicht durchgeführt werden kann, falls der Empfänger die Annahme verweigert, falls SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes wegen einer fehlerhaften Adressangabe (trotz angemessener Bemühungen, die richtige Adresse herauszufinden) die Zustellung nicht durchführen kann oder falls die richtige Adresse sich in einem anderen Land befindet oder falls bei Zustellung die fällige Summe nicht vom Empfänger kassiert werden kann.

 

3.2.3 Bei Einstellung der Beförderung ist SAMTEK nach eigenem Ermessen zur Rücksendung an den Versender berechtigt.

 

3.3 Der Versender ist für die Zahlung sämtlicher Kosten, die durch eine solche Beförderungseinstellung entstehen, verantwortlich, insbesondere für die Weiterleitungs-, Entsorgungs-, Rücksendungs-, Lager- oder Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls sämtliche Zölle und Steuern. In keinem dieser Fälle werden Transportkosten jeglicher Art von SAMTEK erstattet.

 

3.4 Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Werden ausgeschlossene Güter ohne vorherige besondere schriftliche Vereinbarung übergeben, haftet der Auftraggeber /Versender für die daraus entstehenden Schäden an solchen Gütern, an fremden Sachen, Transportmitteln und/oder Personen und hat SAMTEK auf erstes Anfordern schadlos zu halten. SAMTEK obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

 

SAMTEK haftet nicht für Verlust und Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden (s. auch Ziffer 15.2).

 

3.5 Ist der Versender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln, und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist SAMTEK nach Ablauf von 6 Wochen zur Veräusserung der Sendung berechtigt.

 

Der Veräußerungserlös steht SAMTEK zu, wenn nicht bewiesen wird, dass er die von SAMTEK getätigten Aufwendungen übersteigt. Unverwertbares Gut kann SAMTEK vernichten.

 

3.6 SAMTEK behält sich das Recht vor, Sendung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst oder durch Subunternehmer bzw. Partner, welche den Transport von der Übergabe bis zur Zustellung ausführen zu öffnen und zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Rahmen der Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendungen mit Röntgenstrahlung möglich. Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern kommen.

4. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter  

4.1 SAMTEK übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:

 

Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gesetzes, insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen der Genehmigungen erfordern würden.

 

4.1.1 Verderbliche und temperaturempfindliche Waren können auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen werden. SAMTEK bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an.

 

Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender SAMTEK bzw. dem übernehmenden Transportunternehmen nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung mit SAMTEK getroffen wurde, beispielsweise der Versand der Güter unter besonderen Sicherungsmaßnahmen im Special Services oder als Gefahrgut (Gefahrgut ausschließlich ohne Laufzeitzusage). Gefahrgutpackstücke über 100 kg werden im Netzwerk vom Transport ausgeschlossen. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential nach ADR Tabelle 1.10.3 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen. SAMTEK haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. SAMTEK obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

5. Zollamtliche Abfertigung  

5.1 Muss ein Paket zollamtlich abgefertigt werden, ist der Versender zur Vorlage vollständiger und korrekter Unterlagen verpflichtet. Soweit SAMTEK keine anders lautenden Anweisungen erhält, fungiert SAMTEK oder einer durch SAMTEK ausgewählter Subunternehmer bzw. Partner, welche den Transport von der Übergabe bis zur Zustellung ausführt, für die Zollabfertigung als Vertreter des Versenders. Der Versender ist auch damit einverstanden, dass SAMTEK oder einer durch SAMTEK ausgewählter Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes für den alleinigen Zweck der Benennung eines Zollmaklers zur Durchführung der zollamtlichen Abfertigung als Empfänger des Pakets angesehen wird. SAMTEK übernimmt grundsätzlich keine Zollabfertigung für Sendungen innerhalb der EU oder innerhalb eines Zollgebietes, es sei denn SAMTEK erhält einen gesonderten Auftrag hierzu.

 

5.2 Werden infolge von Maßnahmen von Zollbehörden oder eines Fehlers des Versenders oder des Empfängers bei der Vorlage der korrekten Unterlagen oder der erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen im Zusammenhang mit der Beförderung Zollgebühren, Steuern, Zollstrafen, Lagerkosten oder sonstige Aufwendungen auferlegt oder zahlbar, fordert SAMTEK zunächst den Empfänger zur Zahlung auf. Kann SAMTEK die Zahlung auf erste Anforderung vom Empfänger nicht erwirken, ist der Auftraggeber /Versender zur Zahlung des fraglichen Betrags an SAMTEK verpflichtet.

6. Rechnungen / Zahlungsbedingungen  

6.1 Die Entgelte für Beförderung und sonstige Dienstleistungen sind in der jeweils gültigen Tariftabelle dargelegt. Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6% Finanzierungskosten hinzugefügt, welche bei Zahlung innerhalb, der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit abzugsfähig sind. Wurde die Rechnung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit beglichen, besteht kein Anspruch auf den Abzug von erhobenen Finanzierungskosten. Auch eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.

 

Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer „Unfrei”- Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet SAMTEK eine Gebühr in Höhe von netto EUR 20,00. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür netto EUR 1,00 pro Anlage berechnet. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Niederlassung.

 

Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag ist gegenüber SAMTEK-Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, Ziffer 19 ADSp 2017. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

Für den Eintritt des Verzuges bedarf es keiner Mahnung im Sinne von § 286 II Ziffer 2 BGB. Im Falle von Verzug gelten ergänzend die gesetzlichen Verzugsbestimmungen. Bei Kaufleuten betragen die Verzugszinsen nach Fristablauf 9 % Punkte über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs.2 BGB.

 

Darüber hinaus kann SAMTEK Mahngebühren von netto EUR 40,00 zuzüglich Mehrwertsteuer erheben. Wird ein Betrag durch den Versender oder Empfänger nicht gemäß diesen Bedingungen bezahlt, behält SAMTEK sich das Recht vor, das Speditionspfandrecht geltend zu machen und Pakete bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder zu verkaufen und den Erlös zur Begleichung der Schulden zu verwenden. Auf Ziffer 20 ADSp wird ergänzend verwiesen. Restbeträge bleiben zahlbar. Rechnungsreklamationen und/oder Einwendungen müssen binnen 60 Tagen an SAMTEK schriftlich kommuniziert werden, ansonsten verfallen entsprechende Einwendungen.

 

6.2 Wird SAMTEK zur Zahlung von Steuern, Gebühren oder Abgaben im Namen des Versenders, Empfängers oder Dritter aufgefordert, und ist SAMTEK nicht in der Lage, diesen Betrag auf erste Aufforderung von der betreffenden Person zu kassieren, hat der Versender den Betrag auf Verlangen von SAMTEK auf erstes Anfordern zu zahlen. Dies gilt auch, falls der Empfänger oder, bei Rechnungsstellung an Dritte, dieser Dritte fällige Gebühren nicht bezahlt.

7. Frankatur  

Wir fertigen grundsätzlich „frei Haus”-Sendungen ab. „Unfrei”-Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem SAMTEK Speditionsauftrag zu deklarieren. Eine Nachnahmeanweisung ist hiermit nicht verbunden. SAMTEK ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Speditionsentgelte beim Empfänger einzuziehen. Der Auftraggeber bleibt stets zur Zahlung der Speditionsentgelte gegenüber SAMTEK verpflichtet.

8. Kosten  

Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich Mehrwertsteuer und Transportversicherungs-Prämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen SAMTEK und dem Versender. In den Tarifen werden auch anteilige Gebühren für Treibstoffzuschlag und Finanzierungskosten geregelt und gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Die SAMTEK berechnet je Speditionsauftrag Abholgebühren in Höhe von 2,00 Euro, welche bei Einhaltung des Sendungsvolumens, der jeweiligen Versandvereinbarung, wieder komplett auf monatlicher Basis zurückerstattet wird.

 

Desweiteren behält sich die SAMTEK vor Gebühren gemäß aktueller Zuschlagsliste für Abholungen und Zustellungen in Außengebieten, sowie für die Zustellung an Privatpersonen zu erheben. Für den Fall das die Anschrift des Empfängers fehlerhaft, nicht vorhanden oder geändert werden muss, kann zur Berichtigung der Empfängeradresse ein Zuschlag in Höhe von 5,00 Euro erhoben werden. Weitere Zuschläge entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen SAMTEK Zuschlagsliste, welche Ihnen gerne auf Wunsch durch SAMTEK zugesendet wird.

9. Voluminöse Güter / Besondere Abmessungen  

Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Berechnung des Volumengewichts wird nach folgender Formel ermittelt: (L x B x H)cm / 5000 = kg. Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur Übernahme von Einzelkolli, die mehr als 1,50 m (L) oder 0,76 m (B) oder 0,70 m (H) sind, Ihre SAMTEK Niederlassung vorab zu informieren, da bei Überschreitung dieser Einzelmaße ein Zuschlag gemäß Tarif angewendet wird.

 

Alle Zuschläge finden Sie in der SAMTEK Zuschlagsliste, welche Sie jederzeit gerne von Ihrer zuständigen SAMTEK Niederlassung auf Wunsch zur Verfügung gestellt bekommen. Bei Sendungen mehr als 5,00 m (L), 2,40 m (B) oder 1,80 m (H) erfolgt die Beförderung nur nach vorheriger Absprache mit ihrer zuständigen SAMTEK Niederlassung. SAMTEK behält sich das Recht vor auf andere, zur Berechnung notwendige Formeln zur Volumenbestimmung zurückzugreifen. Die SAMTEK Express GmbH ist berechtigt Zuschläge gemäß aktueller Zuschlagsliste, auch für bereits abgewickelte Transporte in Rechnung zu stellen, sofern es hierbei zu Abweichungen kommt und die angegebenen Sendungsinformationen vom Auftraggeber nicht korrekt waren.

10. Kostenverantwortung  

Die Kosten die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder die für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z.B. wegen einer falschen Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.

11. Aussergewöhnliche Kostensteigerung  

Die Kosten die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder die für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z.B. wegen einer falschen Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.

12. Paletten-Tauschgebühr / Kein Lademitteltausch  

Grundsätzlich schließen wir den Tausch von Ladehilfsmitteln aus. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache übernehmen wir den Tausch und den Rücktransport gegen eine Kostenerstattung von netto EUR 10,20 pro Europalette und netto EUR 76,70 pro Gitterbox.

13. Serviceunterbrechnung  

SAMTEK haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich von SAMTEK oder einer von SAMTEK zur Durchführung des Transportes beauftragten Subunternehmer bzw. Partner liegen. Beispiele hierfür sind Störungen der Transportwege in der Luft oder zu Lande (z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen), Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens SAMTEK, seiner Vertreter, Subunternehmer, Partner oder Dritter).

 

SAMTEK ist ebenfalls von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und soweit die Entstehung des Schadens auf Umständen beruht, die SAMTEK auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vermeiden und deren Folgen SAMTEK nicht abwenden konnte. Dies gilt insbesondere, wenn der Schaden durch eine Anweisung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist, ferner dann, wenn die Schadensentstehung auf Umstände zurückzuführen ist, die SAMTEK nicht zurechenbar sind, wie etwa höhere Gewalt, Beschaffenheit der Sendung, Aufruhr und Unruhen, elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektrischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen.

14. Nachnahmesendungen  

Nachnahmebeträge werden nur auf der Grundlage einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung akzeptiert. Eine – ohne Beachtung dieser Form – im Einzelfall erteilte Nachnahmeanweisung verpflichtet SAMTEK nicht zur Erhebung der Nachnahme. SAMTEK haftet nicht für unredliche oder betrügerische Handlungen des Empfängers. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Vorlage falscher oder ungedeckter Schecks oder aber auf Schecks, die von dem Empfänger inkorrekt oder ohne Vollmacht ausgestellt wurden.

 

SAMTEK bietet für verschiedene Bestimmungsorte, welche in Ihrer zuständigen SAMTEK Niederlassung zu erfragen sind, unter Erhebung eines Zuschlags einen Nachnahmeservice an. Der Nachnahmebetrag ist in dem Frachtbrief/Versandticket ausschließlich entweder in EUR oder anderenfalls in der Währung des Bestimmungslandes anzugeben. Der eingetragene Nachnahmebetrag ersetzt in keinem Fall die Wertangabe und begründet daher keine Höherhaftung für Verlust oder Schäden am Gut. Sofern die Währung des in dem Frachtbrief/Versandtickets eingetragenen Nachnahmebetrags sich von der Währung desjenigen Betrags unterscheidet, den SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes beim Empfänger einzieht und/oder an den Versender auszahlt, erfolgt die Umrechnung auf der Grundlage des Wechselkurses, der von SAMTEK als angemessen erachtet wird. Eine Haftung von SAMTEK für Währungsrisiken ist ausgeschlossen.

 

14.1 Einziehung von Nachnahmebeträgen in bar: Wird SAMTEK in dem Frachtbrief/Versandticket in korrekter und eindeutiger Weise angewiesen, ausschließlich Bargeld anzunehmen, wird SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes den Nachnahmebetrag in bar in der Währung des Bestimmungslandes einziehen. Bei Bareinzug von Nachnahmebeträgen, beläuft sich der maximal einziehbare Nachnahmebetrag pro Empfänger und Tag auf den Gegenwert von 3 000 Euro in der jeweiligen Landeswährung. Unbeschadet der vorstehenden Regelung beläuft sich der maximal einziehbare Nachnahmebetrag für Sendungen, die für Empfänger in Frankreich bestimmt sind, auf 750 EUR pro Empfänger und Tag. Weitere Beschränkungen können zeitweise für bestimmte Länder gelten; Einzelheiten hierzu sind in Ihrer zuständigen SAMTEK Niederlassung zu entnehmen. Gibt der Versender einen Betrag an, der über die vorstehenden Höchstbeträge hinausgeht, ist SAMTEK berechtigt, Schecks anzunehmen.

 

 

14.2 Einziehung von Nachnahmebeträgen per Scheck:

 

Wird SAMTEK in dem Frachtbrief/Versandticket nicht in korrekter und eindeutiger Weise angewiesen, ausschließlich Bargeld anzunehmen, ist SAMTEK berechtigt, den Auftrag entweder abzulehnen oder ausnahmsweise als Ersatzzahlungsmittel Schecks jeglicher Art entgegenzunehmen, die auf den Versender ausgestellt sind und in dem Bestimmungsland als amtliches Zahlungsmittel gelten, oder aber Bargeld, und zwar in den Grenzen nach Abschnitt 14.1. Nimmt SAMTEK einen Scheck als Zahlungsmittel an, beläuft sich der maximal einziehbare Nachnahmebetrag pro Paket auf den Gegenwert von 30 000 USD. Soweit SAMTEK einen Scheck als Zahlungsmittel annehmen kann, muss dieser entweder in EUR oder in der jeweiligen Landeswährung ausgestellt sein.

 

14.3 Zahlung der eingezogenen Nachnahmebeträge: Zieht SAMTEK Nachnahmebeträge bar ein, hat SAMTEK dem Versender den Gegenwert in der Währung desjenigen Landes zu zahlen, in dem die Sendung an SAMTEK zum Zwecke der Beförderung übergeben wurde. SAMTEK ist berechtigt, diese Beträge entweder auf ein von dem Versender benanntes Bankkonto zu überweisen oder einen Scheck über diese Beträge zugunsten des Versenders auszustellen. Alle Schecks, die entweder wie vorstehend ausgeführt von SAMTEK ausgestellt oder aber von dem Empfänger zugunsten des Versenders ausgestellt und von SAMTEK nach Abschnitt 14.2 eingezogen wurden, werden dem Versender entweder auf dem regulären Postweg auf Gefahr des Versenders übermittelt oder dem Versender bzw. einer anderen Person ausgehändigt, von der nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie berechtigt ist, den Scheck im Namen und Auftrag des Versenders entgegenzunehmen.

 

14.4 Im Fall des Nichterhalts des Nachnahmebetrags oder des Schecks muss der Versender SAMTEK schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Zustelldatum davon in Kenntnis setzen. Anderenfalls sind jegliche Ansprüche gegenüber SAMTEK aus dem Nachnahmeauftrag ausgeschlossen.

 

14.5 Ist der Nachnahme-Frachtbrief unvollständig oder inkorrekt ausgefüllt oder wurde die Nachnahmesendung von dem Versender fehlerhaft vorbereitet, haftet der Versender für alle Schäden, die SAMTEK hieraus entstehen und für alle Ansprüche, die gegen SAMTEK daraufhin geltend gemacht werden und stellt SAMTEK von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

14.6 Liefert SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes das Paket dem Empfänger ohne Einziehung der Nachnahme ab, haftet SAMTEK höchstens entweder bis zu dem nach diesen Bedingungen maximal zulässigen Nachnahmebetrag oder bis zu dem im Frachtbrief angegeben Nachnahmebetrag, oder bis zu dem tatsächlichen Wert der Waren, die SAMTEK zum Zwecke der Beförderung übergeben wurden und für die SAMTEK den angegebenen Nachnahmebetrag einzuziehen hatte, je nachdem, welcher Betrag am niedrigsten ist. Der Nachnahmebetrag darf in keinem Fall den Wert des zu transportierenden Gutes zzgl. Frachtrate übersteigen.

15. Haftung  

15.1 Die Haftung von SAMTEK richtet sich nach den Bestimmungen der Ziffer 22 ff. ADSp 2017 unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wie z.B. HGB und CMR

16. Zustellung  

Die Zustellung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn.

 

Messesendungen werden grundsätzlich „frei Haus” abgefertigt. Da durch die Messeveranstalter die Zustellzeiten unterschiedlich geregelt werden können, bedarf die Abwicklung jeweils einer Absprache mit der zuständigen SAMTEK Niederlassung. Eine Laufzeitzusage entfällt aus diesem Grund. Zustellgebühren belasten wir ergänzend zu den SAMTEK – Standardtarifen.

 

SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes dürfen sich elektronischer Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung bedienen. Der Auftraggeber /Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis des Empfängers wirksam ist und wird dafür Sorge tragen, dass der Empfänger die entsprechende elektronische Quittungserteilung vornimmt bzw. diese auch als Nachweis der Ablieferung akzeptiert wird

 

SAMTEK ist sich darüber im klaren, dass die Erstellung eines Abliefernachweises grundsätzlich zur Dokumentation der übertragenen Sachherrschaft an den Empfänger zu erfolgen hat. Ist eine Quittungserteilung aufgrund von gesundheitlichen Maßnahmen zum Schutze der ausliefernden Personen vor ansteckenden Krankheiten (z.B. Coronainfektion) vorübergehend nicht möglich, ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass ausnahmsweise auf die entsprechende Unterschrift des Empfängers verzichtet wird, wenn der ausliefernde Fahrer in Anwesenheit des Empfängers dessen ggfs. erfolgenden Hinweise zur Ablieferung und dem Zustand der Sendung aufnimmt und ersatzweise selbst quittiert.

17. Abliefernachweis  

Kostenlos erhalten Sie von uns auf Anfrage, innerhalb von 4 Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft. Einen schriftlichen Abliefernachweis (Zustellbestätigung) senden wir ihnen zum Preis von netto EUR 10,50 pro Nachweis zu. Wenden Sie sich dazu direkt an Ihre zuständige SAMTEK Niederlassung.

18. Dokumentation  

Der SAMTEK Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch SAMTEK-Personal – wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegen genommen wurde – haftet SAMTEK nicht. SAMTEK ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem SAMTEK Speditionsauftrag zu überprüfen oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück oder beigefügten Unterlagen abzugleichen.

 

Sollte jedoch das vom Auftraggeber genannte Gewicht in Kilogramm nicht oder fehlerhaft angegeben sein, ist SAMTEK oder einer von SAMTEK beauftragten Subunternehmer bzw. Partner zur Ausführung des Transportes berechtigt, die Sendung nachzuwiegen, um das korrekte Transportentgelt dieser Sendung zu ermitteln.

19. Zur besonderen Beachtung  

19.1 Ihre Güter müssen transportüblich (für Umschlag und LKW-Transport tauglich) verpackt sein. UN3373 Biologische Stoffe, Kategorie B, Freigestellte medizinische Proben und Freigestellte veterinärmedizinische Proben werden nur in Verpackungen gemäß IATA-DGR PI 650 akzeptiert.

 

19.2 Die Empfangsstelle muss mindestens 120 Minuten vor dem gebuchten Service für die Entgegennahme der Sendungen bereitstehen (Ausnahme: ab 6.00 Uhr für eine Anlieferung mit 9:00 Uhr Express). Diese Regelung gilt für alle Services mit zeitintensiver Zustellung, also 9:00 Uhr Express, 10:30 Uhr Express und 12:00 Uhr Express. Für den Übernacht Express (national) bzw. dem Express oder Economy Express (international) endet die normale Zustellzeit von Montag bis Freitag um 18:00 Uhr, der jeweils gültigen Ortszeit. Die zuschlagspflichtige Samstags-Zustellung endet um 15:00 Uhr.

 

Alle nationalen Übernacht Express Sendungen bzw. Sendungen mit Zeitoptionen (09:00 Uhr Express, 10:30 Uhr Express und 12:00 Uhr Express) sowie internationale Express Sendungen werden am nächsten Werktag zugestellt. Abweichungen können in Drittländern vorkommen, bei denen Freitage keine Werktage sind. In diesem Fall erfolgt die planmäßige Zustellung der Sendung am nächsten hiesig geltenden Werktag. Bei nationalen oder internationalen Sendungen mit Zeitoptionen erfolgt die Zustellung ebenfalls am nächsten Werktag unter Einhaltung entsprechend angegebener Zeitoption. Samstage und Sonntage gelten innerhalb Deutschlands nicht als Werktage. International richtet sich die planmäßige Zustellung an die entsprechend vor Ort geltende Werktagsregelung. Zuschlagspflichtige Samstagszustellungen müssen explizit im Auftrag angegeben werden.

 

Ausnahmen gelten bei Sendungen die über den Special Service abgewickelt werden. Hier werden die Sendungen auf direkten und schnellstmöglichen Routen transportiert. Zuschlagspflichtige Special Service Sendungen müssen im Auftrag explizit angegebnen werden.

 

19.3 Ist keine Sendungssart (Ware oder Dokumente) angegeben bzw. keine Serviceart oder mehrere (sich ausschließende), wird die Sendung als „Ware” über den Übernacht Express Service (national) und dem Express (international) transportiert.

 

19.4 Verpackungsmaterial transportieren wir nur mit Transportauftrag.

 

19.5 Wird ein 09:00 Uhr Express für eine Zustelladresse beauftragt, die nicht mit diesem Service bedient werden kann, erfolgt die Zustellung automatisch mit der nächst schnelleren Serviceart (beispielsweise bei 09:00 Uhr Express mit 10:30 Uhr sowie bei 10:30 Uhr Express mit 12:00 Uhr Express, etc.).

 

19.6 Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr bleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.

 

19.7 Aus abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z.B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein.

20. Datenschutz  

SAMTEK ist zur Vertragsabwicklung berechtigt, die Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Versender oder Empfänger im Zusammenhang mit dem von SAMTEK durchgeführten Transport angegeben werden. Weiterhin ist SAMTEK ermächtigt, im gesetzlichen Rahmen Daten an Behörden weiterzugeben, insbesondere an Zollbehörden. Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Basis der Datenschutzerklärung, die Sie auf der Website von SAMTEK abrufen können, auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der gegebenenfalls darüber hinaus erteilten Einwilligung verarbeitet. Die Daten können mit erfolgter Einwilligung auch zu Werbezwecken für andere von SAMTEK angebotenen Dienstleistungen und Produkte verwendet werden. Wegen Einzelheiten wird auf die aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.

21. Sonstiges  

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit dem zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts.

22. Schlussbestimmung  

Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine ihr wirtschaftlich gleichkommende Regelung zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

Stand: 10/2021. Gültig in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen vorbehalten.