Zollbestimmungen einzelner Länder können ohne vorherige Ankündigung variieren oder sich ändern. Wenn Sie Informationen zu Einfuhr- bzw. Ausfuhrdokumenten benötigen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir sagen Ihnen gerne welche Dokumentationen für bestimmte Länder erforderlich sind.
Wir informieren Sie über geltende Zollbestimmungen
Wir unterstützen Sie in allen Zollangelegenheiten
Wir helfen Ihnen dabei alle zollrelevanten Bestimmungen einzuhalten. Unsere Experten überprüfen Ihre Dokumentationen auf Vollständigkeit und Richtigkeit um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Zollbehörden benötigen die korrekte Erstellung der Handelsrechnung zur Berechnung möglicher Steuern und Zölle.
Legen Sie die Handelsrechnung in 4-facher Ausfertigung außen Ihrer Sendung bei, sodass die Zollbehörden diese zur Überprüfung entnehmen können. Die Angabe einer Kontaktperson, sowie deren Telefonnummer ist für die Verzollung von wichtiger Bedeutung, insbesondere für Sendungen nach China und Indien.
Jetzt beraten lassenDie elektronische Ausfuhrerklärung
Benutzen Sie eine vom Zoll zertifizierte Software für die Erstellung einer elektronischen Ausfuhrerklärung (EAD/MRN). Diese Lösung ist besonders für große Exporteure, deren zu erstellende Anzahl an Ausfuhrerklärungen, die Anschaffung der Software rechtfertigen wurde.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und dem umfassenden Service in Bezug auf Exportkontrollen und Zollabwicklungen hinsichtlich Import- und Exportbestimmungen. Unsere Spezialisten sind mit sämtlichen aktuellen Zollbestimmungen vertraut und helfen Ihnen diese einzuhalten.
Einen Zollexperten kontaktierenAllen Sendungen, bei deren Inhalt es sich nicht um Dokumente sondern um Waren handelt, muss eine englischsprachige Handelsrechnung in 4 facher Ausfertigung beigelegt werden.
Für Sendungen außerhalb der EU, welche verzollt werden und somit der ortsansässigen Zollbehörde vorgeführt werden müssen, fallen etwaige Zuschläge an, welche Sie bitte der SAMTEK Zuschlagsliste entnehmen.
Generelle Auskünfte über zusätzliche Kosten in Nicht-EU Länder erhalten Sie gerne von unseren Kundendienstmitarbeitern.
Ab einem Warenwert von 1000 Euro benötigen Sie eine Ausfuhrerklärung. Ab einem Warenwert von 3.000 Euro benötigen Sie eine Ausfuhrerklärung inklusiver zollamtlicher Vorführung. Gerne können wir dies für Sie gegen Aufpreis übernehmen.
In unserer Downloadsektion finden Sie eine Proforma Invoice sowie eine Commercial Invoice für Ihren Versand in Nicht-EU Staaten.
Für nähere Informationen betreffend etwaiger Zuschläge kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige SAMTEK Niederlassung.
Benutzen Sie das Internet für Ihre Ausfuhrerklärung
Die Zollbehörde bietet die Möglichkeit, die Ausfuhrerklärungen per Internet zu erstellen. Die Nutzung dieser Internetseite ist gebührenfrei:
www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de
Diese Lösung ist für Exporteure, mit einer geringen Anzahl an Ausfuhrerklärungen, empfehlenswert. Unser geschultes Personal wird Ihnen selbstverständlich behilflich sein.
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