Für den Versand in die Türkei gibt es einige Abweichungen in Bezug auf die Ausfuhr ins NICHT-europäische Ausland zu beachten. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, welche Dokumente notwendig sind um eine reibungslose Einfuhr zu gewährleisten.
Besonderheit Türkei
Offiziell gewährt die Türkei bei Warenimporten aus der EU Zollfreiheit, sofern folgende Handelsdokumente vorgelegt werden:
- Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
- IHK-bescheinigtes Ursprungszeugnis
- Besondere Lieferantenerklärung EU – Türkei
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. gilt als Freiverkehrsnachweis für den Warenverkehr innerhalb der Zollunion EU und der Türkei. Eine A.TR. darf nur verwendet werden, wenn die Beförderung unmittelbar aus der EU in die Türkei oder von der Türkei in die EU erfolgt. Die A.TR. dient zur Vermeidung des regulären Drittlandszoll der Türkei.
Das IHK-bescheinigte Ursprungszeugnis dient Waren, welche Ihren Ursprung in der EU haben und zur Vermeidung von Anti-Dumping-Zöllen, Ausgleichszöllen und des Zusatzzolls der Türkei. Die Voraussetzung für die Verwendung eines IHK-bescheinigten Ursprungszeugnisses ist, dass der Ursprung der Ware nicht in Ländern liegt, die von diesen Zöllen betroffen sind.
Die besondere Lieferantenerklärung EU – Türkei dient in Kombination mit dem IHK-bescheinigten Ursprungszeugnis ebenfalls zur Vermeidung anfallender Zusatzzölle der Türkei, sofern die Waren Ihren Ursprung in der EU oder der Pan-Euro-Med Kumulierungszone haben.
Wird die Ware ohne die oben genannten Handelspapiere in die Türkei verschickt, kann es dazu kommen, dass der türkische Zoll den maximalen Zollsatz, der sich (je nach Warentarifnummer) aus der Summe von Drittlandszollsatz, Anti-Dumping Zollsatz, Ausgleichszollsatz und Zusatzzollsatz ergibt, berechnet.
Wir empfehlen daher, bei jeder Warenlieferung aus der EU in die Türkei neben der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. immer auch ein IHK-bescheinigtes Ursprungszeugnis und, falls die Ware ihren Ursprung in der EU oder der Pan-Euro-Med-Zone hat, zusätzlich die besondere Lieferantenerklärung EU – Türkei beizulegen.