Wichtige Änderungen bei der Einfuhr in die EU

Ab dem 1. März 2023 erfordert SAMTEK, dass für jede eingehende Luftfrachtsendung in die EU, Nordirland, Norwegen oder die Schweiz, zusätzliche Schutz- und Sicherheitsdaten bereitgestellt werden.

 

Diese Anforderungen resultieren aus der neuen Version des Import Control System 2 (ICS2) im Rahmen der weitreichenden Implementierung des Zollkodexes der Europäischen Union (UZK). Ab dem 1. März 2024 werden folgende Anforderungen auch für Sendungen ausgeweitet, die per Straßen-, Schienen- oder Seeweg transportiert werden.

Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen Sie, als Absender, die folgenden Informationen bereitstellen:

  • Einen mindestens sechsstelligen HS-Code für jeden Artikel in der Sendung
  • Eine vollständige und präzise Warenbeschreibung für jeden versendeten Artikel.
  • Angabe der Informationen auf der Handelsrechnung
  • Übermittlung der EORI-Nummer des Empfängers durch den Versender, sodass dieser die EORI-Nummer auf den Handelspapieren angeben kann.

Bitte beachten Sie, dass SAMTEK verpflichtet ist, diese Informationen an die Zollbehörden weiterzuleiten.

Falls diese Angaben nicht bereitgestellt werden, kann die Annahme Ihrer Sendung verweigert werden, bis die entsprechenden Informationen vorliegen.

Fehlen die erforderlichen Informationen, kann die Annahme der Sendung verweigert werden. Daher ist es wichtig, dass der Versender jetzt damit beginnt, diese Informationen bereitzustellen. Stimmen Sie bitte hierzu mit Ihrem Absender ab, um sicherzustellen, dass diese Angaben bereitgestellt werden. Für weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung.

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