Wie Sie Verzögerungen bei der Zollabwicklung vermeiden

Die meisten Verzögerungen – vor oder während der Verzollung – enstehen durch fehlerhaft ausgefüllte Begleitdokumente. Dies können Sie ganz einfach vermeiden, in dem Sie folgende Punkte beachten. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel worauf Sie besonders achten müssen beim erstellen von Handels-/Proforma Rechnungen und helfen Ihnen diesbezüglich Fehler zu vermeiden.

 

Alles hat einen Wert. Zolltechnisch gesehen, hat nur das reine Papier – etwa beim Versand von Dokumentensendungen – keinen materiellen Wert. Dokumentensendungen, welche in das nicht-europäische Ausland verschickt werden, benötigen daher keine zollrelevanten Begleitdokumentationen. Alles darüber hinaus muss zolltechnisch, ordnungsgemäß deklariert werden.

Die Proforma Inovoice

Eine Handelsrechnung/Proforma Invoice kann bis zu einem Warenwert von 999,99 Euro genutzt werden. Eine Vorlage der Proforma Invoice oder Handelsrechnung (Commercial Invoice) finden Sie in unserer Downloadsektion.

Folgende Punkte müssen hierbei besonders beachtet werden:

  • Führen Sie jedes Produkt unter „Full Descritption of Goods“ auf
  • Geben Sie bei jedem Produkt das Herstellungsland in der Spalte „Country of Origin“ an
  • Geben Sie niemals den Wert von 0 Euro an, auch wenn es sich um kostenfreie Ersatzlieferungen
  • Legen Sie die Profoma Invoice in 4-facher Ausfertigung, jeweils original unterzeichnet außen der Sendung bei

Dies sind die häufigsten Fehler bei der Erstellung von Handelsrechnungen, die eine Verzögerung der Verzollung nach sich ziehen und ganz einfach vermieden werden können. 

 

Ab wann reicht eine Proforma Invoice nicht mehr aus?

Zu beachten sind folgenden zwei Wertgrenzen:

Wertgrenze ab 1.000 Euro

Übersteigt der Wert Ihrer auszuführenden Waren eine Wertgrenze von 1.000 Euro, ist eine reine Handels- bzw. Proforma Rechnung nicht mehr ausreichend. Für Ihre Ware muss dann eine formelle Ausfuhrerklärung durchgeführt werden, also ein sogenanntes ABD (Ausfuhrbegleitdokument) erstellt und beigelegt werden. Dies können Sie entweder selbst tun, wenn Sie umfangreiche zollrechtliche Kenntnisse besitzen, oder SAMTEK mit der Erstellung beauftragen.

Wertgrenze ab 3.000 Euro

Ab einem Warenwert von 3.000 Euro muss eine zweistufige Ausfuhrerklärung durchgeführt werden. Hier wird neben der reinen Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments auch die physische Vorführung der Ware bei dem hiesigen Zollamt angeordnet. Alternativ kann ein Zollbeamter auch in Ihrem Betrieb die Ware begutachten. Nach Erteilung der ABD, kann die Ware final verpackt und versandt werden.

 

Mit welchen Zollabgaben muss ich rechnen?

Eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Datenbank, die sogenannte MADB (Market Access Database) zeigt unter anderem Informationen zu den Einfuhrzöllen in den Bestimmungsländern sowie zu landesspezifischen Einfuhrbestimmungen an. Sie haben hier die Möglichkeit unter Angabe des Bestimmungslandes und der Eingabe der ersten vier oder sechs Stellen der Warentarifnummer Informationen zu Einfuhrzöllen zu erhalten.

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