SAMTEK Blog · Gefahrgut
Lithium-Batterien versenden: Regeln für Firmen
Lithium-Batterien gelten im Transport als Gefahrgut - auch dann, wenn sie in Geräten verbaut sind. Welche Vorschriften greifen, hängt von drei Faktoren ab: Batterietyp (Lithium-Ionen oder Lithium-Metall), Versandform (einzeln, mit oder im Gerät) und Verkehrsträger (Straße oder Luft).
Dieser Beitrag gibt Unternehmen eine erste Orientierung - er ersetzt keine Gefahrgutberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Vorschriften.
Welche UN-Nummer gilt für meine Sendung?
Die Einstufung ist der erste Schritt jeder Lithium-Sendung:
- UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien, einzeln versendet
- UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien, mit oder in Ausrüstung verpackt (z. B. Laptop, Messgerät)
- UN 3090: Lithium-Metall-Batterien, einzeln versendet
- UN 3091: Lithium-Metall-Batterien, mit oder in Ausrüstung
Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden
In der Praxis scheitern Lithium-Sendungen selten an der Verpackung selbst, sondern an Formalien: fehlendes Lithium-Batterie-Kennzeichen auf dem Karton, falsch eingestufte UN-Nummer, beschädigte Zellen im Versand oder Luftfracht-Sendungen, die nur für den Straßenweg vorbereitet wurden. Gerade beim Lufttransport gelten deutlich strengere Regeln - für einzeln versendete Lithium-Ionen-Batterien unter anderem eine begrenzte Ladung (State of Charge).
Unser Rat: Legen Sie einmal sauber fest, welche Ihrer Produkte unter welche Einstufung fallen, und hinterlegen Sie den Prozess schriftlich. Bei der Einordnung und beim rechtskonformen Versand unterstützt Sie unser Team - alle Details auf unserer Seite Gefahrgutversand.
Häufige Fragen
Darf ich ein Gerät mit eingebautem Akku einfach so versenden?+
Nein - auch in Geräten verbaute Lithium-Batterien unterliegen den Gefahrgutvorschriften (UN 3481 bzw. UN 3091). Je nach Menge und Leistung greifen jedoch vereinfachte Regelungen mit reduzierten Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumentation.
Dürfen beschädigte oder defekte Akkus verschickt werden?+
Beschädigte oder als kritisch eingestufte Batterien dürfen nicht im normalen Verfahren transportiert werden - für sie gelten Sondervorschriften und spezielle Verpackungen. Bitte sprechen Sie uns vor dem Versand unbedingt an.
Was droht bei Verstößen gegen die Gefahrgutvorschriften?+
Neben Bußgeldern riskieren Absender Beförderungsstopps, Rücksendungen und im Schadensfall Haftungsfragen. Der Absender ist für die korrekte Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung verantwortlich - Unwissenheit schützt dabei nicht.
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