Änderung für Sektion II Batterie-Anforderungen

Ab dem 1. Januar 2017 gelten bei die geänderten Anforderungen bezüglich des Versands von Lithium-Batterien auf dem Luftweg. Diese Änderungen unterstützen unsere fortlaufenden Bemühungen, die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig die Bedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen.

Der Änderung entsprechend müssen alle Luftfrachtsendungen innerhalb der USA und alle internationalen Luftfrachtsendungen von Lithium-Ionen- und Metall-Batterien, die ohne Gerät von einem Luftfrachtservice versendet werden, bei Vorbereitung und Versand wie reglementierte Gefahrgutpakete behandelt werden. Ab dem 1. Januar 2017 sind bei SAMTEK keine Luftfrachtsendungen gemäß reduzierten Regelungen mehr gestattet.

Beispiele hierfür sind:

Abschnitt II der IATA-Verpackungsanweisungen 965 (Ionen, UN3480) und 968 (Metall, UN3090)

Versender müssen einen SAMTEK-Servicevertrag für Gefahrgut unterzeichnen, bevor sie Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien ohne Gerät als Luftfrachtsendung versenden. Für diese Änderungen fallen möglicherweise zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen zu SAMTEK Gefahrgutservices erhalten Sie bei Ihrer zuständigen SAMTEK Niederlassung.

Bitte richten Sie Fragen über den Versand von Gefahrgut mit SAMTEK an Ihren Vertriebsmitarbeiter.