Valoren richtig versenden

Der Versand von Valoren aller Art setzt hohe Ansprüche an die Lieferkette voraus. Die Ware muss zu jederzeit lokalisierbar sein und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, welche Sicherheitsvorkehrungen Sie selbst vornehmen sollten und warum Sie Ihre hochwertigen Valorensendungen keinen gewöhnlichen Paketdiensten übergeben sollten. 

 

Valorensendungen werden von den meisten Paketdiensten in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Versand ausgeschlossen. Übergeben Sie Ihre Sendungen daher ausschließlich an Versandunternehmen, die Ihnen eine professionelle und sichere Handhabung entlang der gesamten Lieferkette garantieren.

Welche Maßnahmen kann ich als Kunde ergreifen?

Neutrale Verpackung:

Achten Sie beim Versand von Valoren darauf, neutrale Verpackungen, die über einen Sicherheitsverschluss Verfügungen zu benutzen. Ein Öffnen der Verpackung ist ohne Beschädigung somit nicht möglich und Manipulationen sind dadurch leicht zu erkennen.

Neutrales Versandlabel:

Nutzen Sie die Möglichkeit des Neutralversandes der SAMTEK. Hierdurch können Sie Ihren Namen als Absender verbergen oder ändern, sodass über das Versandlabel nicht ersichtlich ist, woher das Paket kommt oder wer der tatsächliche Absender ist.

Übergabe an den Abholfahrer: 

Achten Sie bei der Übergabe Ihrer Waren an den Abholfahrer darauf, dass dieser die Versandlabels Ihrer Pakete in Ihrem Beisein einscannt. Somit ist die Ware offiziell in der Obhut des Versanddienstleisters. Dies ist wichtig, da ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz greift.

 

Welche Risiken ergeben sich durch den Paketdienstleister?

Beauftragung Dritter (Subunternehmer)

Die meisten Paketdienste arbeiten mit Subunternehmern während der Abholung und Zustellung. Dies kann versicherungstechnisch zum Problem werden, wenn es in der Abhol- oder Zustelltour zu einem Verlust kommt. Der vom Versanddienstleister beauftrage Subunternehmer nimmt in diesem Fall die Stelle des Frachtführers ein und ist somit in der Haftung. Dies hat zur Folge, das der Versanddienstleister Ihnen als Kunde gegenüber nicht mehr haften muss, da die Ware nicht in seiner Obhut war, als es zum Verlust kam. Sie müssen somit Ihren Anspruch dem Subunternehmer gegenüber geltend machen.

SAMTEK verfügt über maßgeschneiderte Versicherungspolicen, die unmittelbar nach Übergabe an den Versanddienstleister greifen, egal ob dieser ein festangestellter Fahrer des Paketdienstleisters ist oder es sich um einen beauftragen Dritten (Subunternehmer) handelt.

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